|
Beitragsinformation Krankenversicherung für Selbständige ab 1.4.2007
Günstigere Beiträge für Selbstständige mit niedrigem Einkommen
Für freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, werden Beiträge aus der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berechnet. Bei Nachweis geringerer Einkünfte sind Beiträge derzeit aus einer gesetzlichen fiktiven Mindesteinnahme von 1.837,50 € berechnet. Für Selbstständige, die nachweislich deutlich weniger als 1.837,50 € verdienen, können hierdurch soziale Härten entstehen.
Daher besteht jetzt die Möglichkeit die fiktive Mindesteinnahme, auf Antrag, für die Zukunft anhand der individuellen Einkommenssituation jedoch höchstens auf 1.225,00 € monatlich zu senken. Allerdings wird das Einkommen der mit dem Selbstständigen zusammenlebenden Personen (Bedarfsgemeinschaft) berücksichtigt, um eine Benachteiligung anderer Mitglieder zu vermeiden.
Werden steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wird ein Vermögen unterstellt, welches eine Beitragsabsenkung ausschließt.
Beitragspflichtige Einnahmen
Die Bemessung der Beiträge für freiwillige Mitglieder richtet sich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Bei hauptberuflich selbständig Tätigen wird hierzu in erster Linie der Gewinn nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechtes berücksichtigt. Ferner werden die folgenden Einnahmen berücksichtigt:
- Arbeitsentgelt (laufendes und einmalig gezahltes),
- Vorruhestandsgeld,
- Renten der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Versorgungsbezüge,
- Arbeitseinkommen
- sowie alle übrigen Einnahmen.
Grundsätzlich werden beitragspflichtige Einnahmen in Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2007 und 2006 in Höhe von 3.562,50 Euro; 2005 i.H.v. 3.525,00 Euro) angesetzt.
Bei Nachweis niedriger Einnahmen werden die niedrigeren Einnahmen jedoch mindestens der 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße (Jahr 2007 und 2006 in Höhe von 2.450,00 Euro, 2005 und 2004 je 2.415,00 Euro) als tägliche Einnahme angesetzt. Dies sind in den Jahren 2007 und 2006 1.837,50 Euro monatlich. Als Grundlage für diese geringere Einstufung dienen amtliche Unterlagen des Finanzamtes (Steuerbescheid). Liegen Ihre aktuellen Einnahmen unter 1837,50 Euro können Sie sich auf Antrag (Fragen Sie Ihre Krankenkasse) neu einstufen lassen.
|
|
|